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aks Ombudsmann

Der Ombudsmann ist für Sie da bei Anliegen, die Sie nicht am aks-Standort besprechen möchten.

  • Kritik, Anregungen und Wünsche zu den aks-Dienstleistungen

Ihre Anfragen werden auf Wunsch anonym behandelt.

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In unserem Alltag gibt es vieles zu bewältigen und zu organisieren. Wir treten dazu mit unserer Umwelt in Kontakt. Dabei können wir an unsere Grenzen stoßen. Ziel der Sozialarbeit ist es, gemeinsam Lösungen zu finden. Wir überlegen wer in welcher Form dazu beitragen kann, damit wir unseren Alltag wieder selbständig bewältigen können.

 

Unser Angebot

Wir sind auf neurologische Erkrankungen spezialisiert und arbeiten in den Bereichen

 

  • Bewältigung der Krankheit und der damit verbundenen neuen Situation
  • Finanzielle Situation
  • Kontakt zu anderen Institutionen
  • Auseinandersetzung mit dem Alltag

 

Unsere Zielgruppe

Patientinnen und Patienten mit neurologischen Erkrankungen und deren Angehörige mit alltagsnahen Zielen wie

 

  • Einen Pflegegeldantrag ausfüllen
  • Bankgeschäfte erledigen können
  • Behördengänge erledigen können
  • Soziale Kontakte pflegen können
  • Wieder einer Arbeit nachgehen können
  • Unterstützung in der Pflege zu bekommen
  • Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige zu finden
  • Barrierefreier Umbau der Wohnung
  • Geeigneten Wohnraum finden

 

Unsere Arbeitsweise

Das Ziel der Patientin oder des Patienten ist unser Auftrag. Diese Ziele sind sehr alltagsorientiert und individuell. Wir unterstützen unsere Patientinnen und Patienten in der Erreichung ihrer Ziele und arbeiten dabei immer eng mit den anderen Fachbereichen der neurologischen Reha zusammen. Wir beraten die Angehörigen und andere betreuende Personen. Um möglichst alltagsnah zu arbeiten, findet unsere Therapie zu 75 Prozent in Form von Hausbesuchen statt.

 

Kosten

Der Selbstbehalt pro Kontakt (Therapie, Angehörigenberatung) beträgt 10 Euro. Der monatliche Höchstbetrag pro Patientin oder Patient liegt bei 100 Euro. Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich (Grundlage Sozialhilfegesetz, Ausgleichszulage).

 

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