Eine neurologische Erkrankung ist immer auch eine emotionale Belastung, sowohl für die Patientinnen und Patienten, als auch für ihr Umfeld. Wie belastend diese Situation ist, hängt oft nicht vom Grad der Behinderung oder der Einschränkung ab, sondern von vielen verschiedenen Dingen. Psychische Betroffenheit ist eine sehr persönliche Sache. Deshalb kann die psychologische Beratung in der Neurologischen Reha sowohl von Patientinnen und Patienten als auch von Angehörigen in Anspruch genommen werden.
Wir bieten
Patientinnen und Patienten mit neurologischen Erkrankungen und / oder deren Angehörige zur
In Gesprächen werden gemeinsam Lösungen gesucht. Oft tut es gut, sich mit einer fremden Person, die einen professionellen Hintergrund hat, über die eigene Situation zu unterhalten. Die Sicht von Außen ermöglicht neue Wege zu erkennen und Ressourcen wieder zu finden, die man selbst nicht mehr sehen kann.
Der Selbstbehalt pro Kontakt (Therapie, Angehörigenberatung) beträgt 10 Euro. Der monatliche Höchstbetrag pro Patientin oder Patient liegt bei 100 Euro. Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich (Grundlage Sozialhilfegesetz, Ausgleichszulage).