Login für Fachleute

Noch keinen Zugang für den "Mein aks" Partnerbereich? Jetzt registrieren

aks Ombudsmann

Der Ombudsmann ist für Sie da bei Anliegen, die Sie nicht am aks-Standort besprechen möchten.

  • Kritik, Anregungen und Wünsche zu den aks-Dienstleistungen

Ihre Anfragen werden auf Wunsch anonym behandelt.

<b src=Physiotherapie für neurologische Patientinnen und Patienten" />

Physiotherapie für neurologische Patientinnen und Patienten

Mobilität ist ein bedeutender Teil unseres Lebens. Wir bewegen uns sowohl innerhalb unserer Wohnung als auch draußen fort und treten dabei mit anderen Menschen in Kontakt. Ziel der Physiotherapie ist es, uns wieder möglichst selbständig fortbewegen und so am sozialen Leben teilhaben zu können, mit oder ohne Hilfsmittel.

 

Unser Angebot

Wir sind auf neurologische Erkrankungen spezialisiert und arbeiten in den Bereichen

 

  • Bewegungsfähigkeit
  • Kraft
  • Ausdauer
  • Gleichgewicht
  • Koordination
  • Körperwahrnehmung
  • Entspannung
  • Schmerzreduktion

 

Unsere Zielgruppe

Patientinnen und Patienten mit neurologischen Erkrankungen und alltagsnahen Zielen wie

 

  • selbständig zum Bäcker gehen
  • sich selbständig vom Bett in den Rollstuhl setzen
  • wandern am Bödele
  • in den Bus ein- und aussteigen
  • an einem Tanzkurs teilnehmen
  • selbständig eine Straße überqueren

 

Unsere Arbeitsweise

Das Ziel der Patientin oder des Patienten ist unser Auftrag. Diese Ziele sind sehr alltagsorientiert und individuell. Wir unterstützen unsere Patientinnen und Patienten in der Erreichung ihrer Ziele und arbeiten dabei immer eng mit den anderen Fachbereichen der neurologischen Reha zusammen. Wir beraten die Angehörigen und andere betreuende Personen. Um möglichst alltagsnah zu arbeiten, findet unsere Therapie zu 75 Prozent in Form von Hausbesuchen statt.

 

Kosten

Der Selbstbehalt pro Kontakt (Therapie, Angehörigenberatung) beträgt 10 Euro. Der monatliche Höchstbetrag pro Patientin oder Patient liegt bei 100 Euro. Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich (Grundlage Sozialhilfegesetz).

Consent Management Platform von Real Cookie Banner