Bei einer neurologischen Erkrankung kann es vorkommen, dass die geistigen Fähigkeiten beeinträchtigt sind.
Wir bieten Untersuchungen für
Patientinnen und Patienten mit neurologischen Erkrankungen, die
Die Neuropsychologin oder der Neuropsychologe erfasst im Gespräch, durch schriftliche Testverfahren und spezielle Computerprogramme die Situation der Patientin bzw. des Patienten. Die Tests können in den aks Praxisräumlichkeiten oder bei Patientinnen und Patienten zu Hause durchgeführt werden. Die Ergebnisse werden mit der Patientin bzw. dem Patienten und dem behandelnden Therapeutenteam besprochen.
Der Selbstbehalt pro Kontakt (Therapie, Angehörigenberatung) beträgt 8 Euro. Der monatliche Höchstbetrag pro Patientin oder Patient liegt bei 80 Euro. Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich (Grundlage Sozialhilfegesetz, Ausgleichszulage).