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aks Ombudsmann

Der Ombudsmann ist für Sie da bei Anliegen, die Sie nicht am aks-Standort besprechen möchten.

  • Kritik, Anregungen und Wünsche zu den aks-Dienstleistungen

Ihre Anfragen werden auf Wunsch anonym behandelt.

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Am Anfang der Therapie steht die ärztliche Untersuchung. Wenn diese noch nicht erfolgt ist oder sich Ihr neurologischer Zustand im Laufe der Therapie ändert, kann die Untersuchung jederzeit kostenlos bei unseren Partnerneurologinnen und -neurologen durchgeführt werden. Über die Ergebnisse wird Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt selbstverständlich informiert.

 

Unser Angebot

  • Neurologische Untersuchung
  • Neurologischer Sprechtag

 

Unsere Zielgruppe

Patientinnen und Patienten mit neurologischen Erkrankungen 

 

Unsere Arbeitsweise

Die Neurologische Untersuchung findet in der Praxis unserer Partnerneurologinnen und -neurologen statt. Sie können einen Termin über unsere Therapeutinnen und Therapeuten vereinbaren oder direkt mit der Ordination.

 

Beim Neurologischen Sprechtag haben Sie die Möglichkeit, ihre Ziele mit ihrem Team aus Therapeutinnen und Therapeuten und einem unserer Neurologinnen bzw. Neurologen zu besprechen. Ihr persönliches Ziel ist unser Auftrag. Ihr Ziel gibt vor, welche Therapien zum Einsatz kommen und gemeinsam wird ein Therapieplan erstellt. Dies hat den Vorteil, dass alle an einem und maximal drei ihrer Ziele arbeiten, alle dieselben Informationen haben und in einem späteren Sprechtag die Erfolge gemessen werden können. Auch Angehörige oder andere betreuende und pflegende Personen können am Neurologischen Sprechtag teilnehmen.

 

Die Sprechtage finden einmal im Monat in Egg, Dornbirn und Götzis statt. Ein Sprechtag dauert ca. eine halbe Stunde. Bei Bedarf organisieren wir auch Sprechtage in Bregenz.

 

Kosten

Der Selbstbehalt pro Kontakt (Therapie, Angehörigenberatung) beträgt 9 Euro. Der monatliche Höchstbetrag pro Patientin oder Patient liegt bei 90 Euro. Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich (Grundlage Sozialhilfegesetz, Ausgleichszulage).

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