Um Ihr Kind vor bestimmten Infektionskrankheiten zu schützen, werden mehrere Schutzimpfungen empfohlen.
Die Impfungen werden vielfach im Rahmen der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen von Ihrer Haus- oder Kinderärztin bzw. Ihrem Haus- oder Kinderarzt vorgenommen. In Österreich besteht keine Impfpflicht!
Die Impftermine sind Empfehlungen für den optimalen Zeitpunkt. Wird dieser aus irgendeinem Grund versäumt, kann jede der Impfungen zum nächstmöglichen Termin nachgeholt werden. Weitere Fragen zum Impfen klären Sie bitte mit Ihrer Kinder- und Jugendfachärztin bzw. Ihrem Kinder- und Jugendfacharzt oder Ihrer Hausärztin bzw. Ihrem Hausarzt.
Impfplan für Säuglinge und Kleinkinder
Alter | Impfung |
7. Woche –
6. Monat |
Rotavirus-Schluckimpfung (2 bzw. 3 Teilimpfungen, je nach Art des Impfstoffes) |
3. Monat | 1. Teilimpfung der 6-fach-Impfung (Diphtherie-Pertussis-Tetanus-Polio-Haemophilus infl. B-Hepatitis) 1. Teilimpfung Pneumokokken |
5. Monat | 2. Teilimpfung der 6-fach-Impfung (Diphtherie-Pertussis-Tetanus-Polio-Haemophilus infl. B-Hepatitis) 2. Teilimpfung Pneumokokken |
12. Monat | 3. Teilimpfung der 6-fach-Impfung (Diphtherie-Pertussis-Tetanus-Polio-Haemophilus infl. B-Hepatitis) 3. Teilimpfung Pneumokokken |
10. Monat | 2 x Mumps-Masern-Röteln im Abstand von mind. 4 Wochen |
Der aktuelle Impfplan kann auch unter www.sozialministerium.at eingesehen werden.
Die Durchführung einer Impfung erfordert die ausdrückliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Dieses Einverständnis wird auch für die Datenverarbeitung eingeholt. Die Daten werden zum Zweck der Verrechnung und Dokumentation der aks gesundheit GmbH übermittelt. Die Datenübermittlung dient im Falle des Verlustes zugleich der Neuausstellung eines Impfausweises durch die aks gesundheit GmbH.
Weitere Informationen und Übersetzungen stehen auf der Webseite des deutschen Robert Koch-Institutes (RKI) zur Verfügung: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/materialien_fremdsprachig_inhalt.html
Falls der Impfpass Ihres Kindes nicht vorhanden ist, können Sie diesen bei der aks gesundheit GmbH zu einem Unkostenbeitrag von 15 Euro erhalten. Kontakt: Katharina Moosbrugger, +43 (0)55 74 / 202 – 1074
Säuglinge und Kleinkinder vom 3. bis 24. Lebensmonat
Die Schutzimpfungen werden vom Gesundheitsministerium, Land Vorarlberg und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger finanziert und sind somit für Sie kostenlos.
Kontaktieren Sie bitte Ihre/n Hausärztin/-arzt oder die/den Kinderärztin/-arzt Ihres Kindes.
Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.rund-ums-impfen.at/
Eine Entscheidungshilfe bereitgestellt vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz können Sie hier nachlesen:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 10.00 Uhr
Montag bis Donnerstag 13.00 – 15.00 Uhr