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Ergotherapie für neurologische Patientinnen und Patienten

Wir gestalten unser Leben in Form von verschiedenen Tätigkeiten. Durch diese nehmen wir am Leben teil und kommen in Kontakt mit anderen Menschen und unserer Umwelt. Ziel der Ergotherapie ist es wieder handlungsfähig zu werden, um im Alltag und Beruf wieder möglichst ohne Schwierigkeiten zurechtzukommen.

 

Unser Angebot

Wir sind auf neurologische Erkrankungen spezialisiert und bieten Therapie für

 

  • Bewegungsfähigkeit, v. a. der Hände, Arme und Finger
  • Training der Greiffunktionen
  • Auge – Hand Koordination
  • Hand – Hand Koordination
  • Sensibilitätstraining
  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitstraining
  • Gedächtnistraining
  • Orientierung im Raum und räumliche Wahrnehmung
  • Orientierung bezogen auf Zeit
  • Schienenanpassung
  • Hilfsmittelabklärung und Hilfsmittelversorgung

 

Unsere Zielgruppe

Patientinnen und Patienten mit neurologischen Erkrankungen und alltagsnahen Zielen wie

 

  • Schreiben
  • Flaschen öffnen
  • Schmerzfrei arbeiten (z. B. Computerarbeitsplatz)
  • Besteck benutzen
  • Sich selbständig die Zähne putzen
  • Sich selbständig waschen
  • Beim Kartenspiel die Karten wieder halten
  • Die Namen der Enkelkinder erinnern
  • Für die Familie kochen
  • Die berufliche Tätigkeit über einen gewissen Zeitraum ausüben können
  • Hobbys ohne fremde Hilfe ausüben

 

Unsere Arbeitsweise

Das Ziel der Patientin oder des Patienten ist unser Auftrag. Diese Ziele sind alltagsorientiert, berufsorientiert und immer individuell. Wir unterstützen unsere Patientinnen und Patienten in der Erreichung ihrer Ziele und arbeiten dabei eng mit den anderen Fachbereichen der neurologischen Reha zusammen. Wir beraten die Angehörigen und andere betreuende Personen. Um möglichst alltagsnah zu arbeiten, findet unsere Therapie zu 75 Prozent in Form von Hausbesuchen statt.

 

Kosten

Der Selbstbehalt pro Kontakt (Therapie, Angehörigenberatung) beträgt 9 Euro. Der monatliche Höchstbetrag pro Patientin oder Patient liegt bei 90 Euro. Die Abrechnung der aks-Leistungen erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert. Eine Befreiung vom Selbstbehalt ist möglich (Grundlage Sozialhilfegesetz, Ausgleichszulage).

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