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aks Ombudsmann

Der Ombudsmann ist für Sie da bei Anliegen, die Sie nicht am aks-Standort besprechen möchten.

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Ihre Anfragen werden auf Wunsch anonym behandelt.

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Das Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie umfasst Vorbeugung, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation von im Kindes- und Jugendalter auftretenden psychischen Krankheiten, Störungen und Verhaltensauffälligkeiten einschließlich der psychiatrischen Behandlung von entwicklungsbedingten Erkrankungen sowie die fachspezifische Begutachtung.

 

Entsprechend unserem Leitbild des Arbeitskreises der Vorsorge-und Sozialmedizin (aks) ist es uns ein besonderes Anliegen, Erkrankungen aus dem kinder- und jugendpsychiatrischen Formenkreis frühzeitig zu erkennen, um rechtzeitig therapeutische Maßnahmen einleiten zu können und im Sinne der Teilhabe, Eltern und Kinder zu unterstützen.

Die mit den aks Kinderdiensten in Kooperation arbeitenden StellenärztInnen beraten Sie und Ihre Familie gerne bei der Erkennung, Abklärung und Behandlung von:

 

  • Verhaltensauffälligkeiten im Rahmen von frühkindlichen Entwicklungsstörungen oder psychosozialen Belastungsfaktoren (Aggressionen, Impulskontrollstörungen)
  • Störungen der neuronalen und mentalen Entwicklung (z.B.: Sprachstörungen, Autismus-Spektrum-Störung, Aufmerksamkeits-/Hyperaktivitätsstörung „ADHS“, Tic-Störungen)
  • Phobischen Störungen (z.B.: Schulangst), anderen Angststörungen (z.B.: Panikattacken, generalisierte Ängste, Trennungsängste)
  • Zwangsstörungen (z.B.: Waschzwang, Zählzwang)
  • Affektiven Störungen (z.B.: Depression im Kindes- und Jugendalter)
  • Reaktionen auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen (z.B.: Akute Belastungsreaktion, Posttraumatische Belastungsstörung)
  • Somatoforme Störungen (z.B.: „psychosomatische“ Beschwerden wie Bauchschmerzen, Übelkeit, bei denen keine ausreichende somatische (körperliche) Erklärung gefunden wurde)
  • Essstörungen (z.B.: Anorexia nervosa, Bulimia nervosa)

 

 

Kosten

 

Die Abrechnung der Fachärztlichen Sprechtage erfolgt über den Reha-Schein mit dem Land Vorarlberg und wird aus dem Sozialfonds finanziert. 

 

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