Seit 2005 Entwicklungsbeobachtung bei vier bis fünf und fünf bis sechs-jährigen Kindergartenkindern in allen Regelkindergärten im Land Vorarlberg durch den Einsatz standardisierter Beobachtungs- und Screeninginstrumente durchgeführt.
Durch die Entwicklungsbeobachtung können Verzögerungen bereits in der Entstehung erkannt werden. Die Einleitung von Therapie- und Fördermaßnahmen ist frühzeitig möglich.
Seit dem Jahr 2008 ist diese wichtige Aufgabe im pädagogischen Betreuungsauftrag durch die Kindergartenpädagoginnen und Kindergartenpädagogen gesetzlich verankert. Die Ergebnisse der Beobachtung werden im Rahmen von Elterngesprächen in den Kindergärten an die Eltern weitergegeben. Bei Kindern mit deutlichen Entwicklungsverzögerungen erfolgt eine Empfehlung zur genauen Abklärung durch eine Ärztin bzw. einen Arzt (Kinderfachärztinnen und -ärzte oder Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner), welche dann die erforderlichen Weiterleitungen in die entsprechenden therapeutischen Fachbereiche veranlassen. Alle Kinder mit Entwicklungsverzögerungen werden im Kindergarten gezielt gefördert und dann nachbeobachtet.
Die Ergebnisdaten werden anonym erfasst und aufbereitet. Die qualitative und quantitative Berichterstattung erfolgt jährlich an Land, Bund und Gemeinden.
Einsatz eines standardisierter Entwicklungsbeobachtungsbogen und Screeningverfahrens:
Die Kosten werden vom Land und den Gemeinden getragen.
Land Vorarlberg, Gemeinden, Verein okay zusammen.leben