1. Den Reha-Antrag ausfüllen (siehe unterhalb)
2. Gehen Sie damit zu Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin. Diese:r schätzt ein, ob eine ambulante Reha für Sie in Frage kommt und bestätigt Ihren Reha-Antrag.
3. Reichen Sie den Reha Antrag bei Ihrem Sozialversicherungsträger ein. Das ist entweder die ÖGK, die SVS, die BVAEB oder die PVA.
Wie erfahre ich, ob die ambulante Reha genehmigt wurde?
Sie bekommen von der Sozialversicherung ein Schreiben, ob die Reha bewilligt wurde. Wenn diese genehmigt ist, melden wir uns automatisch telefonisch – für ein Erstgespräch – bei Ihnen. So können wir Ihren Aufenthalt am besten planen.
Wer übernimmt die Kosten?
Wird die Rehabilitation bewilligt, übernimmt Ihr Sozialversicherungsträger die Kosten.
ACHTUNG: Ausgenommen sind Anreise- und Transportkosten!