Sie leben in einer Wohnung, Haus oder Wohngemeinschaft und haben aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung Schwierigkeiten, eigenständig ohne Unterstützung zu wohnen.
Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen haben häufig komplexe Problemkonstellationen, die eine intensive, längerfristige Behandlung und Betreuung notwendig machen. Ambulant Betreutes Wohnen kann zum Erhalt oder auch zur Wiedererlangung einer selbstständigen Wohnform eingesetzt werden.
Menschen ab 18 Jahren mit schweren psychischen Beeinträchtigungen, die aktuell, mittel- oder längerfristig nur mit regelmäßig aufsuchender Betreuung in der Lage sind, eigenständig zu wohnen.
Soziale Inklusion. Selbstständige und erfolgreiche Lebensführung. Die Personen der Zielgruppe sind zu einer eigenständigen Selbstversorgung und Alltagsbewältigung fähig oder können mit Unterstützung durch Dritte bzw. niederschwelliger Hilfen aus dem Sozialraum selbständig wohnen.
Wir sind also auch in der Lage Personen von Vollbetreuten oder Teilbetreuten Wohnangeboten in eine betreute, weitestgehend selbstständige Wohnform zu überführen. Wesentlich ist die individuelle Trimmung von Art und Umfang der Unterstützung.
Um grundsätzlich Leistungen der aks Sozialpsychiatrischen Dienste Anspruch nehmen zu können, ist eine Überweisung von der Hausärztin bzw. vom Hausarzt, Fachärztin bzw. Facharzt, von einem Krankenhaus oder einer Rehaeinrichtung notwendig. Dies erfolgt mit einem aks Reha-Schein. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit über einen unserer Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) sofort eine fachliche Beratung und Abklärung in Anspruch zu nehmen. Auf Wunsch kann dies in der ersten Phase auch Anonym angeboten werden.
Kontakt:
http://www.spdi.at/ oder über unsere Beratungsstellen.